Gründung einer Zweigniederlassung in der Schweiz

Viele Menschen träumen davon, sich in der Schweiz niederzulassen, weil sie stabile wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen, eine Weltklasse Infrastruktur und eine attraktive, niedrige Steuerbelastung suchen, verbunden mit unternehmensfreundlichen Behörden. Dadurch erhalten Sie steuerliche Rechtssicherheit, was in vielen europäischen Ländern nicht der Fall ist.

Im Blogartikel XXX haben wir über die Gründung eines eigenen Unternehmens in der Schweiz und die verschiedenen Rechtsformen berichtet. Dieser Artikel beschreibt eine weitere, vierte Form, nämlich die Gründung einer Zweigniederlassung Ihres ausländischen Unternehmens in der Schweiz. Dies könnte möglicherweise eine Alternative für Sie sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Schweizer Gesellschaft und einer Schweizer Zweigniederlassung?

Bei einer Schweizer Zweigniederlassung muss kein Aktienkapital einbezahlt werden, da keine Gesellschaft (juristische Person) gegründet wird. Die Zweigniederlassung muss lediglich durch eine notarielle Beurkundung in das Handelsregister eingetragen werden. Klingt einfach, aber die Gründung einer Zweigniederlassung ist zeitaufwändiger und dauert länger, weil die Unterlagen für die Eintragung bestimmte Kriterien erfüllen müssen.

Eine Zweigniederlassung hat dieselben Rechte und Pflichten wie ein Schweizer Unternehmen in Bezug auf Steuern, Mehrwertsteuer, Buchführung, Arbeitsrecht usw. Die lokale Buchhaltung muss nach schweizerischem Recht geführt werden. Die Buchhaltung der Zweigneiderlassung muss in Ihrer Buchhaltung im Land des Hauptsitzes konsolidiert werden.

Wenn Sie nicht selbst in die Schweiz ziehen, benötigen Sie einen in der Schweiz ansässigen Geschäftsführer, der die Einzelzeichnungsberechtigung für das Unternehmen haben muss.

Die wichtigsten Vorteile einer Schweizer Niederlassung sind folgende:

  • Kein Aktienkapital erforderlich
  • Die Schließung einer Niederlassung ist im Vergleich zur Liquidation eines Schweizer Unternehmens einfach und schnell. Die Durchlaufzeit für die Liquidation eines Schweizer Unternehmens beträgt im Durchschnitt 18 bis 24 Monate und ist teuer. Die Schließung einer Niederlassung ist einfacher, dauert 2 bis 3 Monate und ist nicht teuer.

Die wichtigsten Nachteile einer Schweizer Niederlassung sind folgende:

  • Die Gründung (Eintragung) dauert länger und ist teurer in den Gesamtkosten
  • Die meisten Schweizer Banken sind nicht mehr bereit, mit Zweigstellen ausländischer Unternehmen Geschäftsbeziehungen einzugehen.

    -> Eine Zweigniederlassung in der Schweiz kann ein erster Schritt sein, um auf dem Schweizer Markt Fuß zu fassen, bevor Sie sich entscheiden, dort ein Unternehmen (eine juristische Person) zu gründen. Verläuft das Geschäft nicht so erfolgreich wie erhofft, kann eine Zweigniederlassung kurzfristig und mit geringem Kostenaufwand wieder aufgelöst werden.