Gründung einer Zweigniederlassung in der Schweiz
Viele Menschen träumen davon, sich in der Schweiz niederzulassen, weil sie stabile wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen, eine Weltklasse Infrastruktur und eine attraktive, niedrige Steuerbelastung suchen, verbunden mit unternehmensfreundlichen Behörden. Dadurch erhalten Sie steuerliche Rechtssicherheit, was in vielen europäischen Ländern nicht der Fall ist.
Im Blogartikel „Firma gründen in der Schweiz – Die wichtigsten Schritte“ haben wir die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz sowie die verschiedenen Rechtsformen erläutert. In diesem Beitrag stellen wir eine weitere, vierte Möglichkeit vor: die Gründung einer Zweigniederlassung Ihres ausländischen Unternehmens in der Schweiz. Je nach Ausgangslage kann dies eine interessante Alternative für Sie sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Schweizer Gesellschaft und einer Schweizer Zweigniederlassung?
Bei einer Schweizer Zweigniederlassung muss kein Aktienkapital einbezahlt werden, da keine Gesellschaft (juristische Person) gegründet wird. Die Zweigniederlassung muss lediglich durch eine notarielle Beurkundung in das Handelsregister eingetragen werden. Klingt einfach, aber die Gründung einer Zweigniederlassung ist zeitaufwändiger und dauert länger, weil die Unterlagen für die Eintragung bestimmte Kriterien erfüllen müssen.
Eine Zweigniederlassung hat dieselben Rechte und Pflichten wie ein Schweizer Unternehmen in Bezug auf Steuern, Mehrwertsteuer, Buchführung, Arbeitsrecht usw. Die lokale Buchhaltung muss nach schweizerischem Recht geführt werden. Die Buchhaltung der Zweigneiderlassung muss in Ihrer Buchhaltung im Land des Hauptsitzes konsolidiert werden.
Wenn Sie nicht selbst in die Schweiz ziehen, benötigen Sie einen in der Schweiz ansässigen Geschäftsführer, der die Einzelzeichnungsberechtigung für das Unternehmen haben muss.
Die wichtigsten Vorteile einer Schweizer Niederlassung sind folgende:
- Kein Aktienkapital erforderlich
- Die Schließung einer Niederlassung ist im Vergleich zur Liquidation eines Schweizer Unternehmens einfach und schnell. Die Durchlaufzeit für die Liquidation eines Schweizer Unternehmens beträgt im Durchschnitt 18 bis 24 Monate und ist teuer. Die Schließung einer Niederlassung ist einfacher, dauert 2 bis 3 Monate und ist nicht teuer.
Die wichtigsten Nachteile einer Schweizer Niederlassung sind folgende:
- Die meisten Schweizer Banken eröffnen heute in der Regel keine Bankkonten mehr für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen. Hintergrund sind die verschärften Compliance-Anforderungen, welche die FINMA den Banken auferlegt. Die Suche nach einem geeigneten Bankpartner kann daher langwierig und anspruchsvoll sein. Selbst wenn sich eine Bank findet, müssen Unternehmen häufig mit hohen monatlichen Kontoführungsgebühren zwischen CHF 500 und CHF 1’000 rechnen.
- Die Gründung (Eintragung) dauert länger und ist teurer in den Gesamtkosten
- Die meisten Schweizer Banken sind nicht mehr bereit, mit Zweigstellen ausländischer Unternehmen Geschäftsbeziehungen einzugehen.
-> Eine Zweigniederlassung in der Schweiz kann ein erster Schritt sein, um auf dem Schweizer Markt Fuß zu fassen, bevor Sie sich entscheiden, dort ein Unternehmen (eine juristische Person) zu gründen. Verläuft das Geschäft nicht so erfolgreich wie erhofft, kann eine Zweigniederlassung kurzfristig und mit geringem Kostenaufwand wieder aufgelöst werden.
Aufgrund der oben beschriebenen Herausforderungen bei der Suche nach einem geeigneten Bankpartner ist die Gründung einer Zweigniederlassung heute in den meisten Fällen keine attraktive Option mehr.


